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Jedes Kind braucht, um sich zu einer lebenstüchtigen Persönlichkeit zu entwickeln, Geborgenheit, Sicherheit, Verständnis und Liebe. Dieses erhält ein Kind normalerweise in seiner Familie. Manche Familien kommen jedoch in Situationen, in denen sie ihre Aufgabe der Versorgung und Erziehung nicht mehr erfüllen können. Für diese Kinder kann das Leben in einer Pflegefamilie eine neue Chance sein.

 All das, was Sie über das Thema „Pflegekinder“ wissen wollen, erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen:

                               

                          Gertrud Flore                                             Hildegard Blass                                             Huberta Nolte

Bei Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes oder bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.

 

Häufig gestellte Fragen:

·         Woher kommen diese Kinder überhaupt?

·         Wie sieht’s mit dem Kontakt zu ihren Eltern aus?

·         Wie lange dauert es, bis wir ein Pflegekind bekommen?

·         Wie geht das überhaupt, das Kennenlernen des Kindes und so weiter?

·         Dürfen wir „nein“ zu einem Vorschlag sagen?

·         Gibt es bei Pflegeeltern Altersbeschränkungen?

·         Kann ein Pflegekind irgendwann adoptiert werden?

Wir beantworten Ihre Fragen gern in einem Informationsgespräch.

 

 Anforderungen an die Pflegepersonen

Welche Voraussetzungen sollten Pflegepersonen mitbringen?

·         Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse des Kindes

·         Verständnis für andere Lebensumstände

·         Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, den Eltern des Kindes und dem Jugendamt

·         Selbstreflexion und Offenheit

·         Belastbarkeit und Geduld – sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen lassen

·         gesicherte familiäre und finanzielle Verhältnisse, Gesundheit und ausreichenden Wohnraum

 

Bewerberverfahren

·       schriftliche Unterlagen bestehend aus:

- Bewerberbogen

- Lebensbericht eines jeden Bewerberteils

- aktuellem Foto

- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis

- ärztliches Attest

·       mehrere Einzelgespräche

·       Teilnahme an einem Bewerbervorbereitungsseminar über 6 Abende

 

Leistungen des Pflegekinderdienstes neben der Vermittlungstätigkeit

·         Klärung der Perspektiven des Kindes und Festlegung von Erziehungszielen im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII)

·         Begleitung, Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien nach Aufnahme des Kindes

·         Vorbereitung, Begleitung und Reflexion von Kontakten zu den Herkunftsfamilien

·         Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zur Gewinnung neuer Pflegepersonen (Ehepaare, Lebenspartner, Einzelpersonen)

·         Vorbereitung, Schulung und Eignungsprüfung von Pflegepersonen

·         Besondere Angebote für Pflegefamilien wie Gesprächskreise, Fortbildungsabende, Tagesveranstaltungen

 

Rechtliche und finanzielle Situation

Die Pflegekindschaft ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern liegt im Schnittfeld verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere gelten Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilferecht.

Der Lebensunterhalt des Kindes wird durch das Jugendamt sichergestellt. Die Pflegeeltern erhalten einen Erziehungsbeitrag. Angemessene Zahlungen für eine Altersvorsorge und Unfallversicherung werden bezuschusst.

 

Kontakt:

Gertrud Flore                                     Hildegard Blass                             Huberta Nolte

Kalandstraße 9                                     Kirchplatz 4                                     Kirchplatz 4

34414 Warburg                                    33034 Brakel                                  33034 Brakel

05641/2477                                          05272/355203                                05272/355203

SkF-Warburg@t-online.de                   SkF-Brakel@web.de                       SkF-Brakel@web.de       

 

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