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Jedes Kind braucht, um sich zu einer
lebenstüchtigen Persönlichkeit zu entwickeln, Geborgenheit, Sicherheit,
Verständnis und Liebe. Dieses erhält ein Kind normalerweise in seiner
Familie. Manche Familien kommen jedoch in Situationen, in denen sie ihre
Aufgabe der Versorgung und Erziehung nicht mehr erfüllen können. Für diese
Kinder kann das Leben in einer Pflegefamilie eine neue Chance sein.
All
das, was Sie über das Thema „Pflegekinder“ wissen wollen, erfahren Sie von
unseren Mitarbeiterinnen:

Gertrud Flore
Hildegard Blass
Huberta Nolte
Bei Interesse an der Aufnahme eines
Pflegekindes oder bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie
gern.
Häufig gestellte Fragen:
·
Woher kommen diese Kinder
überhaupt?
·
Wie sieht’s mit dem
Kontakt zu ihren Eltern aus?
·
Wie lange dauert es, bis
wir ein Pflegekind bekommen?
·
Wie geht das überhaupt,
das Kennenlernen des Kindes und so weiter?
·
Dürfen wir „nein“ zu einem
Vorschlag sagen?
·
Gibt es bei Pflegeeltern
Altersbeschränkungen?
·
Kann ein Pflegekind
irgendwann adoptiert werden?
Wir beantworten Ihre Fragen gern in
einem Informationsgespräch.
Anforderungen
an die Pflegepersonen
Welche Voraussetzungen sollten
Pflegepersonen mitbringen?
·
Einfühlungsvermögen in die
Bedürfnisse des Kindes
·
Verständnis für andere
Lebensumstände
·
Fähigkeit zur
Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, den Eltern des Kindes und dem
Jugendamt
·
Selbstreflexion und
Offenheit
·
Belastbarkeit und Geduld –
sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen lassen
·
gesicherte familiäre und
finanzielle Verhältnisse, Gesundheit und ausreichenden Wohnraum
Bewerberverfahren
·
schriftliche Unterlagen
bestehend aus:
-
Bewerberbogen
-
Lebensbericht eines jeden Bewerberteils
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aktuellem Foto
-
Aktuelles erweitertes Führungszeugnis
-
ärztliches Attest
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mehrere Einzelgespräche
·
Teilnahme an einem
Bewerbervorbereitungsseminar über 6 Abende
Leistungen des
Pflegekinderdienstes neben der Vermittlungstätigkeit
·
Klärung der Perspektiven
des Kindes und Festlegung von Erziehungszielen im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII)
·
Begleitung, Beratung und
Unterstützung der Pflegefamilien nach Aufnahme des Kindes
·
Vorbereitung, Begleitung
und Reflexion von Kontakten zu den Herkunftsfamilien
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Öffentlichkeitsarbeit und
Werbung zur Gewinnung neuer Pflegepersonen (Ehepaare, Lebenspartner,
Einzelpersonen)
·
Vorbereitung, Schulung und
Eignungsprüfung von Pflegepersonen
·
Besondere Angebote für
Pflegefamilien wie Gesprächskreise, Fortbildungsabende, Tagesveranstaltungen
Rechtliche und
finanzielle Situation
Die Pflegekindschaft ist kein
einheitliches Rechtsgebiet, sondern liegt im Schnittfeld verschiedener
Rechtsgebiete, insbesondere gelten Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Der Lebensunterhalt des Kindes wird
durch das Jugendamt sichergestellt. Die Pflegeeltern erhalten einen
Erziehungsbeitrag. Angemessene Zahlungen für eine Altersvorsorge und
Unfallversicherung werden bezuschusst.
Kontakt:
Gertrud
Flore
Hildegard Blass
Huberta Nolte
Kalandstraße 9
Kirchplatz 4 Kirchplatz 4
34414 Warburg 33034 Brakel 33034 Brakel
05641/2477
05272/355203 05272/355203
SkF-Warburg@t-online.de
SkF-Brakel@web.de
SkF-Brakel@web.de
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